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Jeder gewerbliche Kraftfahrer muss alle 5 Jahre an Weiterbildungen (Modulen) teilnehmen. Er kann entweder an einem Wochenkurs von 35 Stunden oder fünf einzelen Weiterbildungen a 7 Stunden teilnehmen. Für jede Weiterbildung erhält er ein Bescheinigung. Diese Bescheinigungen müssen dann zur Führerscheinstelle gebracht werden. Dort wird dann in dem neuen Führerschein die Kennziffer 95 eingetragen. Nun darf der Fahrer wieder für 5 Jahre gewerblich tätig sein. In diesen 5 Jahren müssen die Weiterbildungen wiederholt werden. Die Weiterbildungen sind in drei Kenntnisbereiche unterteilt.
Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen
Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und
Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Die in den jeweiligen Modulen behandelten Kenntnisbereiche werden auf den Bescheinigungen vermerkt (siehe Matrix Modulaufteilung).
Aus diesen Kenntnisbereichen wurden die fünf Weiterbildungsmodule entwickelt.
Modul 1: Eco-Training
Modul 2: Sozialvorschriften
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer
Modul 5: Ladungssicherung
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Modul 1 | |||
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Modul 4 | |||
Modul 5 |
ACHTUNG! Auf den Bescheinigungen müssen alle Kenntnisbereiche (KB)* bestätigt sein.