BERUFSKRAFTFAHRER

WEITERBILDUNG NACH BKrFQG

Du möchtest weitere Informationen? Dann schick uns einfach eine Email mit deinen Fragen. Gerne beraten wir Dich auch ausführlich in einer unserer Filialen.
 MEHR INFOS . . . 

WEITERBILDUNG 

Jeder gewerbliche Kraftfahrer muss alle 5 Jahre an Weiterbildungen (Modulen) teilnehmen. Er kann entweder an einem Wochenkurs von 35 Stunden oder fünf einzelen Weiterbildungen a 7 Stunden teilnehmen. Für jede Weiterbildung erhält er ein Bescheinigung.  Diese Bescheinigungen müssen dann zur Führerscheinstelle gebracht werden. Dort wird dann in dem neuen Führerschein die Kennziffer 95 eingetragen. Nun darf der Fahrer wieder für 5 Jahre gewerblich tätig sein. In diesen 5 Jahren müssen die Weiterbildungen wiederholt werden. Die Weiterbildungen sind in drei Kenntnisbereiche unterteilt.

Kenntnisbereiche

  • Kenntnisbereich 1
    Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

  • Kenntnisbereich 2
    Anwendung der Vorschriften

  • Kenntnisbereich 3
    Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Die in den jeweiligen Modulen behandelten Kenntnisbereiche werden auf den Bescheinigungen vermerkt (siehe Matrix Modulaufteilung).

MODULE 

Aus diesen Kenntnisbereichen wurden die fünf Weiterbildungsmodule entwickelt.

Module Übersicht

  • Modul 1: Eco-Training

  • Modul 2: Sozialvorschriften

  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer

  • Modul 5: Ladungssicherung


Matrix Module

  KB 1 KB*  2 KB 3
 Modul 1  
 Modul 2
 Modul 3
 Modul 4
 Modul 5    

ACHTUNG! Auf den Bescheinigungen müssen alle Kenntnisbereiche (KB)* bestätigt sein.