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LKW-FÜHRERSCHEIN

Klassen C und CE

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 MEHR INFOS . . . 

FÜHRERSCHEINKLASSEN

Klasse C (18*/21 Jahre)

  • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zGM.
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Klasse CE (18*/21 Jahre)

  • Kraftwagen über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zGM.

  • Vorbesitz der Klasse C erforderlich. 

* 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.

GEWERBLICHER GÜTERVERKEHR

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier ...

AUSBILDUNG


KLASSE C

Theorieunterrichte

  • 6 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten 
  • 10 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten

Praktische Ausbildung

  • Übungsfahrten *
  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Klassen C und CE
(gemeinsamer Erwerb) 

Theorieunterrichte

  • 6  Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten 
  • 14 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten

Praktische Ausbildung

  • Übungsfahrten *
  • 3 Überlandfahrten  (Klasse C)
  • 1 Autobahnfahrten (Klasse C)
  • 5 Überlandfahrten (Klasse CE)
  • 2 Autobahnfahrten (Klasse CE)
  • 3 Nachtfahrten  (Klase CE)

KLASSE CE
(BEI VORBESITZ KLASSE C) 

Theorieunterrichte

  • 6 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten 
  • 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten

Praktische Ausbildung

  • Übungsfahrten *
  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten