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LKW-FÜHRERSCHEIN

Klassen C1 und C1E

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 MEHR INFOS . . . 

FÜHRERSCHEINKLASSEN

Klasse C1 (18 Jahre)

  • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Klasse C1E (18 Jahre)

  • Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGM) mit einem Anhänger über 750 kg zGM,

  • Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGM) mit einem Anhänger über 3,5 t zGM.

    Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12 t.

  • Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich.

GEWERBLICHER GÜTERVERKEHR

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier ...

AUSBILDUNG


KLASSE C1

Theorieunterrichte

  • 6 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten 
  • 6 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten

Praktische Ausbildung

  • Übungsfahrten *
  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrten

Klassen C1 und C1E
(gemeinsamer Erwerb) 

Theorieunterrichte

  • 6  Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten 
  • 6 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten

Praktische Ausbildung

  • Übungsfahrten *
  • 1 Überlandfahrten  (Klasse C1)
  • 1 Autobahnfahrten (Klasse C1)
  • 3 Überlandfahrten (Klasse C1E)
  • 1 Autobahnfahrten (Klasse C1E)
  • 2 Nachtfahrten  (Klasse C1E)

KLASSE C1E
(bei Vorbesitz Klasse C1)

Theorieunterrichte

  • keine Theorieunterrichte 

Praktische Ausbildung

  • Übungsfahrten *
  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrten

* Die Anzahl der Übungsfahrten ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Hierbei gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl!